Koch
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Geschäftsbedingungen

1. Buchung

Die Buchung einer Veranstaltung kann online, schriftlich, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer.

Verbindlich ist eine Buchung erst mit Zahlungseingang und unserer schriftlichen Bestätigung, die wir Ihnen daraufhin zuleiten.

Altersbeschränkungen bestehen nur in Hinsicht auf FSK für Filme bei Kinodinner-Veranstaltungen und unser Getränke-Angebot von Wein und Spirituosen bei Kochkursen oder Kinodinner Events. Es gilt also für den Konsum die Voraussetzung der Volljährigkeit.

2. Leistungen

Es gelten die für Kochkurse bzw. die für Kinodinner-Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Erlebnisbeschreibung aufgeführten Angaben.

3. Leistungs- und Preisänderungen

Sowohl für Kochkurse als auch für Events gelten jeweils die zum Zeitpunkt Ihrer Buchung angegeben Leistungen und Preise. Modifikationen werden wir immer nur in Verbindung mit neu eingepflegten Veranstaltungen vornehmen.

4. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

Wir können bis nach Ablauf der Anmeldefrist, d.h. bis 3 Tage vor der Veranstaltung zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Wir sind verpflichtet, Sie zu diesem Zeitpunkt spätestens und unverzüglich in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Sie erhalten die eingezahlte Teilnahmegebühr dann unverzüglich zurück.

Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein , das die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten.

In jedem fall bemühen wir uns natürlich um einen Ersatztermin.

5. Rücktritt durch den Kunden und Umbuchungen

Mit Ihrer Buchung tätigen wir für Sie diverse Serviceleistungen. Es entstehen also Kosten.

Je näher der Veranstaltungstermin rückt, desto mehr Vorbereitungen sind im Gange, Büro- und Serviceleistungen als auch finanzielle Vorleistungen, in Form von Bestellungen und Einkäufen von Lebensmitteln oder wie z.B auch die Mitarbeit von Servicepersonal, womit wir Ihr Kommen berücksichtigen und für Ihr Wohl im voraus Sorge tragen.

Im Falle eines Rücktritts oder einer Änderung der Personenzahl sind wir daher leider gezwungen, Ihnen die im Verlauf bis zum Zeitpunkt Ihres Rücktritts entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Es gelten folgende Storno-Vereinbarungen:

  • Bei Rücktritt bis 3 Monate vor der Veranstaltung 40% der Teilnahmegebühr.
  • Bei Rücktritt zwischen 3 Monaten bis 28 Tagen vor der Veranstaltung berechnen wir 50 %.
  • Bei Rücktritt zwischen 28 bis 7 Tagen vor der Veranstaltung berechnen wir 75%.
  • Bei späterem Rücktritt oder Nichtantritt müssen wir leider 100%, also die volle Teilnahmegebühr berechnen.

Wir empfehlen Ihnen daher, soweit es Ihnen möglich ist, eine Ersatzperson zur Verfügung zu stellen oder eine Verschiebung Ihrer Teilnahme ins Auge zu fassen.

Maßgeblich ist das Datum des schriftlichen Zugangs der Rücktrittserklärung bei uns.

6. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Veranstaltung infolge bei Buchungsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie die Buchung kündigen.

7. Veranstaltungsorte

Kochseminare und –Workshops werden in den Räumlichkeiten unserer Kochschule durchgeführt oder können bei Gruppenbuchungen auch direkt beim Kunden durchgeführt werden. Einzelheiten werden in der Seminar- oder Workshopbeschreibung bekanntgegeben.

Kinodinner-Shows werden in den Veranstaltungsräumlichkeiten verschiedener Restaurants aber auch in öffentlichen Veransstaltungsräumen durchgeführt. Einzelheiten zur Veranstaltung können bei der Beschreibung jeder Kinodinner-Show nachgelesen werden.

Gruppenbuchungen mit Individualterminen können jederzeit vereinbart werden. Gerne berücksichtigen wir dabei die besonderen Themenwünsche und Lieblingsfilme des Kunden. Die Veranstaltung kann dann in Räumlichkeiten direkt beim Kunden durchgeführt werden, oder aber in geeigneten Räumen, die wir für Sie ausfindig machen.

Für Gruppen unter 40 Gästen empfehlen wir jedoch die Einbuchung in eine unserer Veranstaltungen im laufenden Programm.

8. Gewährleistung

Wird die Leistung, die zur Veranstaltung gehört nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Dann können wir Abhilfe schaffen, das wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

9. Haftung

Eine Betriebshaftpflicht für alle Veranstaltungen in und außerhalb unserer Kochschule ist gewährleistet.

10. Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

11. Vereinbarungen und Mitwirkungspflicht von Kooperationspartnern

Die in Planungsgesprächen getroffenen Vereinbahrungen zur Durchführung eines Events sind grundsätzlich beidseitig bindend und auch ohne schriftliche Bestätigung in Form von Verträgen gültig.

Terminabsprache und die damit verbundene Verfügbarkeit des Veranstaltungssaals sind bindend. Information und Anfragen von Interessenten werden beantwortet und Anmeldungen werden gewissenhaft entgegengenommen. Die Kundendaten sind in einer Teilnehmerliste einzutragen. Die Veranstaltungsleitung stellt dem Kooperationspartner Eintrittstickets für die Veranstaltungen vor Ort zum Verkauf zur Verfügung. Der Kunde wird gebeten, die Teilnahmegebühr auf das Konto des Veranstalters zu überweisen oder bei Abholung des Tickets in bar zu zahlen. Das in bar entgegengenommene Eintrittsgeld ist dem Veranstalter nach Ablauf der Anmeldefrist vor der Veranstaltung zu übergeben.

Die Veranstaltungsleitung stellt zur Bewerbung des Events etwa 2 Monate vor dem Termin Flyer, eine gestaltete Online-Anzeige bzw. -Ankündigung und 3 Plakatposter zur Verteilung zur Verfügung. Der Kooperationspartner ist verpflichtet sich für diese Vorleistung der Veranstaltungsleitung mit allen Kräften für die erfolgreiche Durchführung der Veranstaltungen zu bemühen und das Werbematerial allen Vertriebskanälen zuzuleiten, die ihm zur Verfügung stehen.

12. Urheberschutz

Das im Werbematerial zur Verfügung gestellte Datenmaterial wie Bild- und Textdateien, Layouts und Designs für Flyer, Poster und Broschüren werden ebenfalls per E-mail, bzw. per CD über den Postweg übermittelt.

Alle digital erstellten Bilder, Texte, Layouts und Designs sind Eigentum des Veranstalters Alexandra de Leal - Kochschule & Events - und sind urheberrechtlich geschützt. Eine gewerbliche Nutzung durch den Kooperatikonspartner ist ohne schriftliche Einwilligung untersagt. Nicht verteiltes Werbematerial ist nach dem Termin an den Veranstalter zurückzugeben.

Vom und durch den Partner erstelltes Werbematerial, das mit den Daten des Veranstalters entworfen wurde, ist dem Veranstalter vor dem Drucken zum Einverständnis vorzulegen, falls keine freie Verwendung vereinbart wurde.

13. Kostenvoranschläge

Private Anfragen für Events, wie z.B. Cateringaufträge im Rahmen kulinarischer Wochen der Gastronomie und Hotelerie und die dafür in Auftrag gegeben Kostenvoranschläge inkl. Eventkonzept, Menüzusammenstellung, etc. sowie Anfahrten des Lokals zwecks Planungs-gesprächen werden bei Rücktritt vom Vorhaben von Seiten des Partners nach Ausmaß der vom Veranstalter geleisteten Arbeitsstunden kostenpflichtig und dem Partner in Rechnung gestellt. Diese Kosten können von 50€ bis zu maximal 400€ betragen.

Ihre Alexandra de Leal & Team